Vermeiden Sie Erbengemeinschaften
Haben Sie Ihren Nachlass nicht zu Lebzeiten geregelt, bilden Ihre Hinterbliebenen automatisch nach Ihrem Ableben eine Erbengemeinschaft. Vor allem bei Liegenschaften kann dies zu Schwierigkeiten führen.
Erbengemeinschaft:
Dies ist eine Gemeinschaft von mehreren Personen, die gemeinsam das Erbe antreten.
Wie bereits erwähnt, entsteht eine Erbengemeinschaft automatisch, auch wenn sich die Beteiligten untereinander nicht gut verstehen oder sich nicht mögen. Erschwert kommt hinzu, dass bei Erbengemeinschaften Einstimmigkeit gilt. Wenn beispielweise bei einer Liegenschaft eine dringliche Reparatur ansteht und ein Erbe damit nicht einverstanden ist, kann die Reparatur nicht durchgeführt werden. Oder ein Haus sollte verkauft werden, ein oder mehrere Erben sind damit nicht einverstanden, oder es besteht keine Einigkeit über den Verkaufspreis, wird ein Verkauf nicht möglich sein.
Wichtig zu wissen:
Die Erben sind für den Nachlass gemeinsam zuständig bis das Erbe verteilt wird, das heisst, bei einer Liegenschaft müssen sie beispielsweise gemeinsam entscheiden, welche Unterhaltsarbeiten anstehen, wie allfällige Hypotheken erneuert oder wie bei einem Mieterwechsel vorgegangen werden soll.
Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst werden soll, muss die Verteilung der Erbmasse einvernehmlich erfolgen; können sich die Erben nicht einigen, muss ein Gericht darüber entscheiden.
Bestehende Erbengemeinschaften:
Diese sollten aufgelöst werden. Dauert eine Erbengemeinschaft über Jahre, kann es vorkommen, dass neue Personen in die Erbengemeinschaft eintreten werden. Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft stirbt. Die Weiterführung der Erbengemeinschaft wird deshalb nicht einfacher.
Meine Empfehlung:
Auch wenn es nicht einfach ist, sich mit seinem Ableben auseinanderzusetzen, empfehlen wir Ihren Nachlass schon früh zu planen. Die Erfahrung zeigt, dass Nichtstun zu Streitigkeiten und Spannungen führen kann. Darum verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen. Sitzen Sie mit Ihren Angehörigen zusammen und besprechen Sie zum Beispiel, wer Interesse an der oder den Liegenschaften hat. Dies ist ein längerer Prozess. Sollten Ihre Verhältnisse kompliziert sein, ist der Beizug einer neutralen Fachperson vorteilhaft, welche Sie bei der Entscheidungsfindung und Durchsetzung begleiten wird.
Das Wichtigste ist doch, dass eine gerechte Verteilung angestrebt wird und mit der Ihre Angehörigen leben können.
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